Hast Du einen schriftlichen Wiederruf der Probezeitverlängerung bekommen?
Falls nein kannst Du rechtliche Schritte einleiten. Ich weiß nur nicht genau wie das alles im Ösiland geregelt ist.
Die im Ösiland festgehaltene Kündigungsfrist von 14 Tagen wurde zwar eingehalten, gilt aber erst nachdem die Kündigung beiden Parteien bekannt ist.
Da Du erst am 5.2. also nach Ablauf der Kündigung von selbiger erfahren hast ist diese nicht verbindlich.
Ich weiß auch nicht ob eine Klage in erster Instanz in Österreich kostenlos ist.
Mario bin nicht im Ösiland!!Das hier inn Bayern Pasiert.
Heut hole mir Rat beim Layer...der wird sich das alles anschauen sagen was man tun kann.