Magne Traction - wer hats erfunden?

  • Hi zusammen,


    mal ein ganz anderes Thema. Wer schon öfter Snowboard-Videos von Lib-Tech gesehen hat, der hat sicherlich schon oft den Typen im Video wahrgenommen der immer den Spruch loslässt "Magne Traction, which has been originally invented by Mervin". Scheinbar hat er das auch ganz gut gemacht, da sehr viele Menschen das auch glauben. Nachdem ich beruflich mit Schutzrechten zu tun habe, habe ich mich dem Thema mal angenommen und mir die (an einer Hand abzählbaren) Patente von Mervin angesehen.


    Ich zweifle hierbei nicht an, dass Mervin die Magne-Traction entwickelt hat ........ sie waren nur nicht die ersten. Wer hats erfunden? ......... die Schweizer


    Im Oktober 2004 hat Mervin ihre Magne-Traction zum US-Patent angemeldet, ein Jahr später (2005) dann eine internationale Anmeldung nachgeschoben, um auch noch weitere Länder in ihren Schutzbereich zu bekommen.


    Der gewünschte Schutzbereich der WO2006044233 lautete damals wie folgt:
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    Im Prüfungsverfahren durch die Ämter (USPTO) und den internationalen Recherchenbericht durch die WIPO wurde nun recherchiert, ob dieser Anspruch die Erfordernisse der Neuheit und der Erfindersichen Tätigkeit genügt. Üblicherweise werden hier Patentdokumente recherchiert, welche den Anmeldegegenstand entweder bereits vollständig offenbaren (Neuheit) oder aber dem Fachmann diesenin Kombination von mehreren Dokumenten nahelegen (Erfinderische Tätigkeit).

  • In diesem Fall gab es aber bereits eine Patentanmeldung des Schweizers Walter Stucki aus 78902 URDORF (Schweiz). Ich habe es nicht geschafft ihn einer Firma zuzuordnen. Walter Stucki hat nämlich genau das gleiche bereits im Oktober 1999 angemeldet und seine Patentfamilie über den halben Globus ausgeweitet. Das für Europa relevante Patentdokument ist hierbei die EP1140295 B1. Sein Schutzbereich (der auch erteilt wurde) lautet wie folgt:


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    Grundsätzlich versucht man sich in einem solchen Fall auf weitere technische Merkmale zu beschränken um weiter vom Stand der Technik wegzukommen. Diese technischen Merkmale müssen aber in der gleichen Anmeldung bereits beschrieben sein. Mervin hat hier scheinbar keinen Joker mehr gehabt ;) und hat seine Patentanmeldungen fallengelassen.


    Ich gehe davon aus, dass Walter Stucki ordentlich an Lizenzgebühren im Laufe der Jahre kassiert hat. Leider kann man diese Lizenzkonstellation nicht einsehen. Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, warum nun welcher Hersteller die uns als Magne-Traction bekannte technische Konstruktion nutzen dürfen.



    Interessanterweise hat Walter Stucki aber nicht die vollen 20 Jahre ausgeschöpft, welche der maximalen Laufzeit eines Patents entsprechen. Maximal wäre somit ein Schutz bis 2019 möglich gewesen. Seit Juli 2016 wurden sämtliche Patente aber nicht mehr verlängert. Aktuell gibt es somit keinen Schutz mehr auf die Magne-Traction. Warum die Patente nicht verlängert wurden ist mir ein Rätsel.



    Ich schließe hierbei nicht aus, dass es noch Weiterentwicklungen gibt welche separat geschützt sind.



    Für den Begriff "Magne Traction" besteht jedoch ein Markenschutz. Die Marken hierzu hat Mervin, allerdings auch erst im Jahr 2011 angemeldet. Mervin wird somit Lizenzen einnehmen, wenn jemand mit diesem Begriff wirbt bzw. werben darf.


    Evtl. findet sich ja jemand, den das interessiert :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Tapyon ()

  • Danke @Tapyon für den interessanten Beitrag.
    Ich habe das Patent unter der WO 00/40310 World Intellectual Property Organisation gefunden. Unter der EP1140295 war nur ein Verweis auf die WO drin.


    Das Patent betrifft eine Sicherheitskante für Skis und Snowboards mit Ein- und Ausbuchtungen, die einen dauerhaften Halt auf Untergrund wie Schnee, Eis Kunstschnee bieten.


    Damit sollen Unfälle vermieden werden, die durch unzureichenden Halt auf der Piste verursacht werden, weil die Kanten relativ schnell abstumpfen können. Ohne ein regelmäßiges Nachschleifen geht der Kantenhalt von gewöhnlichen Kanten schnell verloren.


    Vorteilhafterweise sind die Einbuchtungen ca. 5cm lang und 0,1 bis 0,2mm tief. Die Anzahl kann variieren


    Die Kanten bieten einen dauerhaften Halt auf dem Untergrund, insbesondere geben sie einen sehr hohen Halt in schwierigen Fahrsituationen wie z.B. beim Kurvenfahren, beim Bremsen usw.
    Die Sicherheitskanten bieten Skis und Snowboards auch bei nicht mehr scharfen Schliff weiterhin einen dauerhaften Halt, was bei normalen Kanten nicht der Fall ist.


    Das Patent wurde immer mehr erweitert: 1976, 1984, 1994 und wohl 1999 international angemeldet auf den Erfinder Walter Stucki


    Somit müssten auch alle anderen Kantenhubbel das Patent berühren:
    Griptech, Underbite, Frostbite, Radcut, Magtek, Deathgrip...


    Hier noch interessante Infos dazu:
    http://www.uni-magdeburg.de/Pr…e_02_2007/skifahren.print



    Neue Ideen und Innovationen werden von der Fachwelt oft belächelt. Und nicht selten abgelehnt, wie es anfangs auch bei den Carvingski getan wurde. Eine dieser Neuerungen im Skifahren hat jedoch durchaus Potential, sich rasant auf dem Skimarkt durchzusetzen. Die Rede ist vom so genannten Wellenschliff. Der Schweizer Erfinder Walter Stucki hat sich durch den gewellten Schliff beim Brotmesser inspirieren lassen und auf den Kanten der Ski etwa 70 cm unter der Bindung einen Wellenschliff angebracht - eine kleine Veränderung, die das Skifahren noch sicherer und leichter machen soll. Der Skifahrer driftet kaum noch auf Eisplatten oder Kunstschnee und benötigt weniger Kraft beim Richtungswechsel. Der Ski ändert dabei in keiner Weise seine Fahreigenschaften, unabhängig davon, ob man sich auf weicherem Schnee oder im Tiefschnee befindet. Der Wellenschliff lässt sich auf jedem Ski anbringen und macht häufiges Kantenschleifen überflüssig.



    Über 60 Sportstudenten der Universität haben die Kante mit dem Wellenschliff im letzten Winter getestet. Juliane Jung, Studentin am Institut für Sportwissenschaft, verfasste zu diesem Thema ihre Diplomarbeit und stellte erste Ergebnisse ihrer Untersuchungen vor.


    JULIANE JUNG


    Institut für Sportwissenschaft, Otto-von-Guericke-Universitä t Magdeburg


    Einfluss von Stahlkanten mit Wellenprofil auf das
    Fahrverhalten im alpinen Skisport
    Jeder Alpinski besitzt heute eine Stahlkante. Als Innovation für die nötige
    Kantenschä rfe wurde der so genannte Wellenprofilschliff für Ski im alpinen
    Skisport entwickelt. In dieser Studie sollte die Wirksamkeit der Wellenschliff-
    Kante in Labor und Praxis gegenüber einer herkömmlichen Winkelkante
    untersucht werden.
    Zur Umsetzung der Zielstellung wurden ein Feldtest zur Ermittlung der
    Fahreigenschaften, eine labortechnische Untersuchung zur Messung des
    statischen Kantengriffs und eine tribologische Untersuchung zur Messung des
    dynamischen Kantengriffs durchgeführt.
    Im Feldtest erzielte der Alpinski beim Kantengriff bessere Ergebnisse als der Ski
    mit der herkömmlichen Stahlkante. Die ultimate grip Kante wurde bei der
    Drehfreudigkeit/Wendigkeit geringfügig schlechter bewertet.
    Bei den statischen Untersuchungen waren beide Kanten nahezu gleichwertig.
    Nur beim Aufkantwinkel von 60° zeigte der Wellenprofilski einen minimal
    schlechteren statischen Kantengriff als der Ski mit normaler Kante.
    Die Kantengriffigkeit des Wellenprofils konnte beim dynamischen Labortest voll
    überzeugen. Selbst nach langem Einsatz auf Eis, war die Wellenschliffkante
    noch deutlich besser.


    Stahlkanten ermöglichen dem alpinen Skisportler, leichter und sicherer auf vereisten und steilen Hängen zu fahren. Seit einigen Jahren werden Stahlkanten mit Wellenprofilen (ähnlich einem Brotmesser) hergestellt. Die hier vorgestellte Untersuchung sollte Ergebnisse zur Anwendung modifizierter Testverfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit von Stahlkanten im alpinen Skisport liefern. Außerdem sollten durch einen Vergleich der Winkelstahlkante und der Wellenschliffkante Empfehlungen zur Anwendung der letzteren abgeleitet werden. In einer Literaturrecherche fand man drei geeignete vergleichende Untersuchungen, die im Hinblick auf die genannten Zielsetzungen modifiziert wurden. Es handelte sich um einen Feldtest zur Ermittlung verschiedener Fahreigenschaften, einen Labortest zur Bestimmung des statischen Kantengriffs sowie einen Labortest zur Bestimmung der dynamischen Kantengriffigkeit und der Gleitfähigkeit mittels eines Tribometers. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Wellenschliff im Vergleich zur normalen Skikante mindestens gleichwertig ist. Speziell bei der Kantengriffigkeit zeigte das Wellenprofil Vorteile. Der Einsatz der Wellenschliffkante wird vor allem für die Anwendung im Breitensport empfohlen sowie dort, wo schwierige Pistenverhältnisse anzutreffen sind.


    https://www.bisp-surf.de/Recor…1004003944/Details#tabnav


    Weitere Quelle:
    Sportgerätetechnik: Entwicklung und Optimierung von Sportgeräten
    von Kerstin WitteSeite 164

    Außerdem zu finden in:
    "Sporttechnologie zwischen Theorie und Praxis V"
    Shaker Verlag Aachen 2208
    ISBN 978-3-8322-775-8
    ISSN 1430-5224
    Seite 39 bis 48
    Die Veröffentlichung kostet etwa 50€

  • Ich habe das Patent unter der WO 00/40310 World Intellectual Property Organisation gefunden. Unter der EP1140295 war nur ein Verweis auf die WO drin.

    Dann hast du da die A1 Schrift erwischt und nicht die B1. Die A1 ist die Veröffentlichung der bei der Anmeldung eingereichten Form (quasi vor der Prüfung). Kam die Europäische aus einer Internationalen Anmeldung, so wird nur auf die Veröffentlichung der Internationalen Anmeldung verwiesen.
    Die B1 Schrift hingegen ist die erteilte Fassung (und somit auch mit dem gültigen Schutzbereich des Patents).
    https://www.google.com/patents/EP1140295B1?cl=de&hl=de


    Ich sehe auch mir hat es aus meinem Beitrag sämtliche eingefügten Bilder rausgehauen........ Sry keine Lust die nachträglich wieder einzufügen und rauszusuchen, zum Schluss fliegen sie wieder raus. Freut mich sehr, dass dich das interessiert, aber den Großteil wohl eher nicht.


    Das Patent wurde immer mehr erweitert: 1976, 1984, 1994 und wohl 1999 international angemeldet auf den Erfinder Walter Stucki

    Grundsätzlich hat ein Patent ja nur eine maximale Laufdauer von 20 Jahren Jahren. Und nur in den ersten 12 Monaten kann man ein Patent mit gleichem Inhalt in anderen Ländern "nachanmelden". Ich weiß nicht was das für Patente sind, die du hier meinst. Fest steht soweit aber, dass sie alle einen anderen Schutzbereich haben müssen, sprich die Erfindung weit genug von denen der anderen Anmeldungen weg sein muss, damit es noch als erfinderisch gilt.


    Auch sorgt eine Patentanmeldung ja erst für "richtigen" Schutz, wenn sie erteilt wurde. Eine Erteilung ist bei einem EP-Patent möglich, die "Internationale" Anmeldung (oder auch PCT) ist lediglich ein Anmeldeverfahren ohne Patentprüfung, was es stark vereinfacht in mehreren Ländern das Anmeldeverfahren einzuleiten. Geprüft wird bei der Internationalen Anmeldung die Schutzfähigkeit aber dann von jedem Land selbst (oder bspw. regionalen Ämtern wie dem Europäischen Patentamt).


    So, das war wieder genug unverständliches Zeug für heute :D

  • ALSO ICH FAND`s ECHT INTERESSANT!!!!

    Na dann gibts noch nen kleinen Zusatz.


    Lib Tech schreibt bei ihrer original Banana Shape folgendes
    "
    THE ORIGINAL ROCKER/CAMBER HYBRID CONTOURS. EFFORTLESS CONTROL.
    PATENT #7823892 #8511704
    "



    Das US Patent US7823892 BB schützt in mehr oder weniger genauen Details ein Rocker-Board. Das US Patent 8511704 hingegen einen Hybridrocker.



    Mervin wollte das Patent naütrlich gerne auf Europa und viele andere Länder ausdehnen. Das Europäische Amt war jedoch etwas gründlicher und hat 3 Patenfamilien recherchiert, welche alle Merkmale des Patents von Mervin schon vorher beinhaltet haben.



    Dazu kommt noch, dass Mervin so blöd war ihre neuen Entwicklungen zu veröffentlichen bevor sie sie zum Patent angemeldet haben. Der Prüfer hat folgende Stellen zitiert




    während in Deutschland der Grundsatz "First du file" gilt, gilt in USA der Grundsatz "First to invent", daher kann man mit Veröffentlichungen einfach umgehen im Patentverfahren. Somit hat Mervin nur in USA ein Patent darauf, was wiederum bedeutet, dass andere Hersteller in jedem Land außer USA produzieren und verkaufen dürfen. Nach dem vernichteten Recherchebericht des Europäischen Patentamts (im Juni 2014) sollten alle MItbewerber die Angst vor dem Mervin Patent verloren haben, da das EPA allen den Stand der Technik bereitlegt, den sie bei Bedarf Mervin vorhalten können.


    Ab wann wurden denn eures Wissen nach Hybridrocker von anderen Herstellern auf den Markt gebracht? Evtl. gibts da ja sogar einen Zusammenhang.

  • Griptech und Magtek funktionieren ähnlich gut meiner Meinung nach, Griptech etwa wie die sanfte Magnetraction. Underbite soll auch ähnlich gut sein, bin ich aber noch nicht gefahren. Quickrip von Rome bin ich nur einmal gefahren das hat mal gegriffen und mal nicht.


    Manche lieben sie, manche hassen sie, manche machen sich drüber lustig als reiner Marketinggag.